Energieausweise
Energieausweise dokumentieren die energetische Qualität eines Gebäudes und sind bei Verkauf, Vermietung oder Sanierung gesetzlich vorgeschrieben. Sie geben Auskunft über den Energieverbrauch bzw. -bedarf und ermöglichen eine transparente Bewertung der Energieeffizienz für Eigentümer und Interessenten.
Ihr Mehrwert
- Rechtssichere Erfüllung gesetzlicher Anforderungen gemäß GEG
- Transparente Bewertung der Energieeffizienz für Käufer, Mieter oder Banken
- Verbesserte Marktposition durch klar ausgewiesene Energiekennwerte
- Grundlage für Sanierungsentscheidungen und Fördermöglichkeiten
- Professionelle und nachvollziehbare Dokumentation
Vorgehensweise
1. Erstes Beratungsgespräch
Klärung des Gebäudetyps, der Anforderungen (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis) und der benötigten Unterlagen.
2. Datenerfassung
Aufnahme der notwendigen Gebäudedaten wie Baujahr, Bauteilaufbauten, Anlagentechnik sowie Verbrauchsdaten (bei Verbrauchsausweisen).
3. Vor-Ort-Termin
Prüfung der Gebäudesubstanz, Anlagen und energetisch relevanten Merkmale zur Sicherstellung korrekter Angaben.
4. Berechnung der Energiekennwerte
Ermittlung der Energiekennzahlen entsprechend den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
5. Erstellung des Energieausweises
Ausfertigung des Energieausweises inklusive Effizienzklasse, Kennwerten und Modernisierungsempfehlungen.
6. Übergabe des Ausweises und Abschlussgespräch
Bereitstellung des Energieausweises in digitaler oder gedruckter Form. Erläuterung der Energiekennwerte, der Effizienzklasse sowie möglicher Optimierungsmaßnahmen.